Als Volksmusik wird die traditionelle, häufig schriftlos überlieferte Musik bezeichnet.
Die Volksmusik hat ihren Ursprung in der Musizierpraxis der bäuerlich-dörflichen oder kleinstädtischen Gemeinschaften und hat sich angesichts der sozialen Barrieren auch in relativer Selbständigkeit entwickelt.
So blieb sie ein unmittelbarer Spiegel der Lebensweise, eingebunden in die alltäglichen Lebensprozesse oder in die (rituellen) Feste des Dorflebens oder der kleinstädtischen Gesellschaft.
Im bayerischen, österreichischen und schweizerischen Raum wird der ländlich-bodenständigen Volksmusik auch im Rundfunk viel Raum gegeben.
Die verschiedenen Formen der traditionellen Volksmusik stammen überwiegend noch aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Sie wurden von Volkskundlern schriftlich aufgezeichnet und werden von Musikgruppen häufig neu interpretiert bzw. im alten Stil neu geschaffen.
Vor allem die Anhänger der Volksmusik trennen oft die Volksmusik von der volkstümliche Musik (auch volkstümlicher Schlager), um sie von der sogenannten kommerzialisierten Schunkelmusik abzugrenzen.
Medien, Produzenten und Freunde der volkstümlichen Musik unterscheiden die Begrifflichkeiten seltener und bezeichnen auch diese Musik als Volksmusik.
Walzer, Polka, Marsch, Ländler, Boarische, Mazurkas, Schottische, Zwiefache, aber auch Menuette gehen aus der Volksmusik hervor.
Auswirkungen auf die deutsche Musiklandschaft 1949-1989-2009:
Die Musiker der Musikrichtung „Volksmusik“ interpretierten in den letzten 60 Jahren häufig die traditionellen Lieder neu oder schufen Neukompositionen im alten Stil.
Hauptvertreter:
Heino (z.B. Blau blüht der Enzian)
Wildecker Herzbuben (z.B. Herzilein)
Patrick Lindner (z.B. Die kloane Tür zum Paradies)
Eberhard Hertel (z.B. Kleine Fische werden groß)Stefanie Hertel (z.B. So a Stückerl heile Welt)